Zentrale Programmpunkte des

116. Deutschen Wandertages - Sebnitz

Mittwoch, 22.06.2016

11:00 Uhr Pressekonferenz
Sebnitz Rathaus, Kirchstr. 5, 01855 Sebnitz

14:00 Uhr Sitzung Verbandsvorstand
KiEZ, Bergweg 28, 01855 Sebnitz

Donnerstag, 23.06.2016

09:00 Uhr Sitzung Verbandsvorstand
KiEZ, Bergweg 28, 01855 Sebnitz

 

14:00 - 18:00 Uhr Tourismusbörse
Sebnitz Marktplatz / Schandauer Str.

 

16:00 Uhr Eröffnung Tourismusbörse
Sebnitz Marktplatz / Schandauer Str.

 

17:00 Uhr Empfang der Wandertags-Wimpelgruppe aus Paderborn
Sebnitz Marktplatz Bühne 1

 

20:00 Uhr Eröffnung des 116. Deutschen Wandertages
Sporthalle Goethe-Gymnasium, Weberstr. 1, 01855 Sebnitz

Freitag, 24.06.2016

09:00 - 12:00 Uhr Tagungen der Hauptfachwarte
Goethe-Gymnasium, Weberstr. 1, 01855 Sebnitz

 

10:00 Uhr Tagung der Vereinsvorsitzenden
Hotel Steiger Sebnitzer Hof, Markt 13, 01855 Sebnitz

 

10:00 - 18:00 Uhr Tourismusbörse
Sebnitz Marktplatz / Schandauer Str.

 

14:00 Uhr Mitgliederversammlung des Deutschen Wanderverbandes
Sporthalle Goethe-Gymnasium, Weberstr. 1, 01855 Sebnitz;

Samstag, 25.06.2016

09:00 Uhr Verbandswanderung
nur auf Einladung

 

10:00 - 18:00 Uhr Tourismusbörse
Sebnitz Marktplatz / Schandauer Str.

 

15:00 Uhr Seniorenkaffee
nur auf Einladung

 

16:00 Uhr Vorstellung 117. Deutscher Wandertag Eisenach
Sebnitz Marktplatz Bühne 1

 

17:00 Uhr Auszeichnung der Wandertagswettbewerbsgruppen
Sebnitz Marktplatz Bühne 1

Sonntag, 26.06.2016

09:00 Uhr Ökumenischer Gottesdienst Ev.-Luth. Peter-Pauls-Kirche
Sebnitz, Kirchstr., 01855 Sebnitz

 

10:30 Uhr Feierstunde des 116. Deutschen Wandertages
Sporthalle Goethe-Gymnasium, Weberstr. 1, 01855 Sebnitz

 

10:00 - 18:00 Uhr Tourismusbörse
Sebnitz Marktplatz / Schandauer Str.

 

14:00 Uhr Festumzug
Sebnitz

Montag, 27.06.2016

10:00 Uhr Abschlussveranstaltung des 116. Deutschen Wandertages
Bad Schandau, Elbkai, Nähe Toskana Therme



Kurzfristig entschieden

118. Deutscher Wandertag

Nach letzten Informationen aus der Geschäftsstelle des Deutschen Wanderverbandes liegen nunmehr drei Bewerbungen für die Durchführung des 118. Deutschen Wandertages für 2018 vor.  
Ohne diese Bewerbungen wäre der Wandertag in 2018 ausgefallen.

Es muss aber noch  entschieden werden, wer den Zuschlag bekommt.



 

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Kommerz kontra Gemeinnützigkeit?

Beitrag der Redaktion des Märkischen Wanderboten

Unser Vereinsgebiet bietet hervorragende Möglichkeiten zum Wandern.
In einer kleineren Gruppe kann das mehrfache Freude bringen. Man kann sich untereinander ergänzen, Erfahrungen austauschen, auch so manche kleineren individuellen Probleme ansprechen. Der Aufenthalt in der Natur stärkt dazu noch Körper und Geist – sogar dabei meist stillschweigend und unbewusst im Hintergrund. Die Gruppe bringt auch erhöhte persönliche Sicherheit für den einzelnen Teilnehmer mit sich.

Im Nachfolgenden soll speziell auf das Wandern eingegangen werden.
Hier gibt es einerseits einen kommerziellen Sektor, dessen Hauptziel die Erwirtschaftung von Einnahmen ist (z. B. Fremdenverkehrs- und Tourismusverbände).
Der zweite Sektor ist hier das bürgerschaftliche Engagement, dessen Hauptziel ein soziales Engagement der Bürger selbst und daraus folgend für die anderen Bürger ist.

Vieles davon bewegt sich zwischen diesen beiden Hauptrichtungen und ist sehr schwer absolut der einen oder anderen Seite zuzuordnen.

Wir haben inzwischen eine Vielzahl von Wanderangeboten in unseren Vereinsgebieten. Wer sich einer ihm noch nicht bekannten Gruppe für eine oder mehrere Touren anschließen möchte, sollte vorher auch exakt die Teilnahmebedingungen für eine solche Tour prüfen.

Die meisten Kritiken gehen inzwischen über ungenügende Informationen bzgl. Name des verantwortlichen Veranstalters, geltende Versicherungsbedingungen und Zahlung über die Höhe des vertretbaren Startgeldes ein.


Ein paar Tipps

1.  Genau hinschauen
Es treten inzwischen vereinzelnd Anbieter auf, die nur individuell agieren. Diese Personen sind der Meinung, dass ihre dafür guten örtlichen Kenntnisse ausreichen. Juristisch sind wir nun einmal in unserem Heimatland sehr pedantisch - sind Meister der Kleinlichkeiten. Nach Gesetzeslage stellen die auf diese Weise sich findenden Teilnehmer zusammen mit dem individuell auftretenden Wanderleiter eine zeitweilige Gesellschaft bürgerlichen Rechts da.  Schon wird alles in Verträge gepresst. Selten wird dabei aber ein nachweisbarer Vertrag über eine  "Geschäftsführung" weder in mündlicher noch schriftlicher Form abgeschlossen.  Ohne diese Vereinbarung sind alle Teilnehmer (einschließlich Wanderleiter) gleichberechtigt. Jeder Teilnehmer hat ein Veto-Recht und alle Abstimmungen müssen einstimmig sein. Die anfallende Kostenverteilung regelt sich entsprechend. Das kann eigentlich nur im echten Freundeskreis funktionieren.

 

2. Höhe des Startgeldes
Verlangt „ein Wanderleiter“ (gleich, ob mit oder ohne Ausbildung als Wanderleiter) als eigener Auftraggeber offiziell jedoch von seinem Mitwandern ein Startgeld, wird er zum Gewerbetreibenden, zum Unternehmer. Er ist verpflichtet, seine Einnahmen der jeweiligen Finanzverwaltung und anderen Behörden (z. B. Krankenkasse, Arbeitsagentur oder Sozialamt) mitzuteilen. Diese Stellen prüfen dann, ob sie von den so entstandenen Umsätzen auch noch etwas abbekommen könnten. Eine Nichtmeldung gilt gewissermaßen als „Schwarzarbeit“. Auch eine irgendwo durchgeführte und von irgendeiner Institution bestätigte Ausbildung als Wanderleiter oder eine ähnliche Bezeichnung ist in diesem Falle kein Freibrief.  Die stets gerechtfertigte Forderung nach Ausstellung einer Quittung für das gezahlte Startgeld birgt Konflikte. Denn auf der geforderten Quittung muss ja der Name des Veranstalters aufgeführt werden. "Startgeld erhalten" plus irgendeine Unterschrift reicht jedenfalls nicht.

 

3.  Veranstalter
A
nders sieht es aus, wenn ein Verein als Veranstalter benannt wird. Dann ist dieser Verein für den Einsatz der Wanderleiter auch verantwortlich. Er hat zu prüfen, welches geeignete Personal er für die Tour einsetzt. Er muss sich dann für Fehler seines eingesetzten Personals auch rechtfertigen. Der Verein als Veranstalter schreibt auch die Bedingungen vor (z. B. versicherungsrechtlich "Teilnahme auf eigene Gefahr") und legt die Kosten für ein Mitwandern fest, haftet für die Tätigkeit seiner eingesetzten Wanderleiter. Der Vorstand des veranstaltenden Vereins ist gut beraten, dafür auch ausgebildete Wanderleiter einzusetzen. Er ist aber an diese Vorgabe nicht gebunden.

Achtung: Die Bedingungen für das Deutsches Wanderabzeichen können laut Vorgabe nur bei Wanderungen erfüllt werden, deren Veranstalter auch selbst Gebietsverein im DWV ist oder wenn der  Veranstalter bei einem Gebietsverein des Wanderns selbst Mitglied ist und diese Tour im entsprechenden Wanderplan des Mitgliedes aufgenommen wurde.  
Als kommerziell einzustufende touristische Veranstaltungen gelten damit  wie auch individuelle Wanderungen bei Urlaubstouren als Privattouren - zählen damit nicht in der Wertung mit. 

 

3.1  Besonderheiten bei Mehrfachmitgliedschaft
Wir haben aber auch Wanderer und Wanderleiter, die sind parallel in gleich mehreren Basisgruppen offizielle Mitglieder. Das kann entsprechend der für die Basisgruppen geltenden Satzung als Zweit- oder Drittmitglied beitragsfrei oder mit einem weiteren Mitgliedbeitrag verbunden sein. Eine "Spielberechtigung" für nur einen bestimmten Verein - wie z. B. bei Wettkampfsportarten - gibt es beim organisierten Wandern nicht.  

Damit es trotzdem nicht zu  Konflikten kommt, sollte das "Mehrfachmitglied" sich bzgl. seiner Mehrfachaktivitäten mit den Leitungen der verschiedenen Vereine, bei denen es eingetragen ist, abstimmen.  Das gilt natürlich auch für die Wanderleiter, denn sie repräsentieren ja nun einmal den Namen des jeweils veranstaltenden Vereins. Man spricht hier von der Treuepflicht zum Verein. Heimlichtuereien bzgl. weiterer Mitgliedschaften bei anderen Vereinen können hier trotzdem gewaltige Konflikte hervorrufen.  Man kann aber vieles von vornherein auch als Gemeinschaftsveranstaltung mehrerer Vereine ausweisen - aber Offenheit ist gefordert.

Zu beachten ist zusätzlich, dass bei Gewährung von Übungsleiter- und Ehrenamtsentschädigungen hier vieles im Detail zu beachten ist.  


3.2. Einsatz von vereinsfremden Wanderleitern

Es ist durchaus zulässig Wanderleiter einzusetzen, die nicht dem veranstaltenden Verein als Mitglieder angehören. So kann durchaus z. B. auch ein Heimatverein eine Wanderung veranstalten. Dem so berufenen Wanderleiter obliegt es aber, darauf hinzuweisen, dass er bei dem und dem Basisverein als Mitglied und Wanderleiter bereits tätig ist. Das sollte auch stets bei der Begrüßung der Teilnehmer zu einer Tour am Beginn zusätzlich durch ihn selbst angesagt werden.
Ein Hinweis in der Ausschreibung der Tour, wo Wanderleiter und über welche Institution diese ihre Ausbildung erworben haben mag interessant sein. Doch es gibt offiziell weder einen Übungsleiter der Europäischen SportAkademie, der  jeweiligen Landessportbünde oder seiner Fachverbände noch einen Wanderführer des Deutschen Wanderverbandes - auch keine Gästeführer der IHK.  Alle diese Bezeichnungen stehen nur für persönlich erworbene Abschlüsse oder Zertifikate. Es bedarf immer einer Wirkungsstätte (z. B. Verein, Unternehmen, privat), bei der  Wanderleiter ihre erworbenen Kenntnisse auch anwenden können.
So tritt z. B. der Deutsche Wanderverband nie als Durchführender auf. Er kontrolliert und beauftragt  als Dachverband mit der Durchführung stets seine Gebietsvereine oder andere Institutionen.  Juristisch ist der Deutsche Wanderverband damit nur Vermittler.  Diese Vorgehensweise setzt sich nach unten bis in viele Basisvereine fort. Alle Dinge, womit man andere beauftragt, fallen so aus dem eigenen Geschäftsbetrieb für die Steuerberechnung heraus.

 

3.3  Gemeinnützigkeit

Weiter verschärft werden diese Bedingungen, wenn der veranstaltende Verein den Status der Gemeinnützigkeit zuerkannt bekommen hat. Hier darf keine Gewinnerzielungsabsicht bei einer Veranstaltung im Vordergrund stehen. Ein hohes Startgeld muss durch Gegenleistungen  des Veranstalters ausgeglichen werden. Dafür gewährt der Staat dann Steuerfreistellungen bzw. Steuererleichterungen für den Verein. Diese Vereine dürfen auch zweckgebundene Spenden entgegennehmen und Zuwendungsbescheinigungen dafür ausstellen. Der Spender kann diese Zuwendung dann in seiner eigenen Steuererklärung angeben. Die Funktionäre dieser Vereine selbst wirken fast ausschließlich im ehrenamtlichen bürgerschaftlichen Engagement. Ob dieser Personenkreis überhaupt eine Entschädigung im Ehrenamt bekommt, wofür und in welcher Höhe, regeln die internen Satzungen  und Ordnungen der Vereine.

Eine Wortwahl mit Verweis auf Gültigkeit allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGBs) des Veranstalters deuten auf kommerzielles Wirtschaftsbetreiben hin.

 

4. Reiserecht und Insolvenzversicherung 

Auch im Reiserecht wird streng unterschieden nach
a) ehrenamtlich / nicht kommerziell ohne Absicht der Gewinnerzielung
   Bei reinen Vermittlerangeboten finden Reiserecht und 
   Insolvenzversicherung keine Anwendung. Bei Pauschalangeboten ist 
   genaues Nachlesen der Bedingungen dringend erforderlich. 
   Wanderfahrten werden leider immer noch als 
   Konkurrenzunternehmung  zum Tourismus von einigen gewerblichen
   Veranstaltern angesehen. Also von vornherein vorbeugen.
b) gewerblich / kommerziell mit Absicht der Gewinnerzielung
   Der Veranstalter will über das Angebot verdienen.

5. Leitfunktion des BWBV 
Im Land Brandenburg haben wir eine gewachsene Verbandsstruktur im Bereich Wandern und Bergsteigen, die sich historisch b8pwb9edingt nach den einstigen Bezirks-/Kreisgrenzen aufbaute. Landesweit bildete sich daraus nach 1990 der Brandenburgische Wandersport- und Bergsteiger-Verband e. V. (BWBV). Dieser ist als Landesfachverband für Wandern und Bergsteigen anerkannt. Er ist sowohl Mitglied im Landessportbund Brandenburg als auch Mitglied im zentralen Dachverband im Wandern, dem Deutschen Wanderverband e. V.   Dem BWBV eingegliedert ist historisch bedingt der Potsdamer Wanderbund e. V. (PWB)
als lokale Zusammenfassung mehrerer Wandergruppen eines abgegrenzten Territoriums. Der Potsdamer Wanderbund erkennt alle  Regeln des BWBV an und setzt diese im Rahmen seiner Möglichkeiten auch um. Der zwischenzeitlich existierende Niederlausitzer Wanderbund e. V. hatte eine ähnliche Funktion.
Der BWBV ist somit Leitverband im Wandern im Land Brandenburg.

 

6. Deutsche Wandertage
Die Veranstaltung eines Deutschen Wandertages ist eine wunderbare Sache. Doch die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Durchführung sind extrem. Das Risiko der finanziellen Absicherung der Kosten für die Vorbereitung und Durchführung muss vorher von ausgewählten Veranstalter übernommen werden. Diesem obliegt es dann, geeignete sichere Unterstützer (einschließlich Geldgeber) für sich selbst zu finden, vielleicht sogar eine Marketingagentur zu beauftragen, die alles für ihn komplett abwickelt. Offiziell muss aber der Durchführenden ein Gebietswanderverein des Deutschen Wanderverbandes sein. Schon bei der Bereitschaftsmeldung muss der Gebietsverein gegenüber dem Deutschen Wanderverband bestätigen, dass Finanzen in ausreichender Höhe vorhanden sind.  Zur Vorbereitung eines Deutschen Wandertages ist das Vorweisen von entsprechenden finanziellen Mitteln notwendig. Diese Kosten werden von Jahr zu Jahr höher, weil u. a.  stets ein Veranstalter es noch besser machen möchte, als sein Vorgänger. Andererseits finden sich deshalb immer weniger Kandidaten, die die Verantwortung für die Durchführung eines Deutschen Wandertages übernehmen möchten. Aus den  Deutschen Wandertagen profitiert letztlich stets die Tourismusbranche - selten der veranstaltende lokale  Gebietsverband des Wanderns.

So wurde aus formalistischen Gründen im zeitlichen Vorfeld zur Absicherung des Deutschen Wandertages 2012 in Bad  Belzig im Auftrag des Tourismusbereichs ein weiterer Gebietswanderverband, der Märkische Wanderbund Fläming-Havelland, ins Leben gerufen.  Da kein weiterer Bewerber feststand, stimmte der Deutsche Wanderverband zu. Der Wandertag wäre sonst höchstwahrscheinlich in 2012  ausgefallen. Dieser Märkische Wanderbund Fläming-Havelland  hat inzwischen nur noch wenige Mitglieder. Auf Grund bestimmter kommerzieller Verknüpfungen war eine Zusammenarbeit mit unserem gemeinnützigen Landesfachverband BWBV damals nicht möglich. Auch eine formale Veränderung der Satzung Anfang 2016 zwecks besserer Abtrennung vom kommerziellen Tourismus müsste zunächst erst einmal dort umgesetzt werden (Siehe dazu auch hier unter  Punkt 7).  Dort stehen nach Recherchen vom Februar 2016 nunmehr etwa 50 eingeschriebene Personen 50 Mitgliedsvereinen des BWBV gegenüber.  Bestrebungen des Deutschen Wanderverbandes durch besondere Unterstützung diese Neuschöpfung sogar als Leitverband für einen gemeinsamen Landesverband Wandern sogar gemeinsam für Berlin-Brandenburg zu etablieren, dürften sich dadurch erübrigen.

 

7.  Mal nachdenken
Auch bei uns im BWBV könnte noch vieles besser laufen. Dazu einige Tipps. Eine Mitgliedschaft von Vereinen, die bereits Mitglied in einem Kreis- oder Stadtsportbund Brandenburgs und im Landessportbund Brandenburg sind, ist beim Brandenburgischen Wandersport- und Bergsteiger-Verband e. V. (BWBV) nach aktueller Reglung kostenfrei. Andere Landesfachverbände erheben zusätzlich gesonderte Mitgliedsbeiträge.

Bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen können durch Mitwirkung des Landesfachverbandes Wandern/Bergsteigen entsprechende Fördermittel ausgereicht werden. Diese Möglichkeiten werden leider von einigen Wandergruppen bisher – oft in Unkenntnis - nicht genutzt.
Warum man hier auf Vergünstigungen verzichtet, ist für Außenstehende schwer nachvollziehbar. Ein Schreiben an das Präsidium des BWBV reicht dabei schon aus, in dem man formuliert, dass man als Verein den BWBV als  Landesfachverband (im sportfachlichen Sinne) im Land Brandenburg anerkennt.  Oft ist es nur eine Frage der Gewohnheit oder des Nichtwissens.
Bei der jährlichen Vereinsstatistik an den LSB gibt man dann anstelle der  bisherigen Kennziffer 147 neu die  47 für Wandern bzw. anstelle der  Kennziffer 161 die  61 für Bergsteigen an. Das Weglassen der "1" an der ersten Ziffernstelle kann so manchen zusätzlichen Vorteil bringen.
Allgemeine Sportgruppen, die auch Wandern betreiben, können sich dem Wandern gern statistisch anschließen. Dann sollten  die Kennziffern 156 bzw. 56 (für Allgemeine Sportgruppen) sich zu 61 wandeln.
Und ein Verein, der gar nicht weißt, was er konkret eintragen solle,  dem kann nur empfohlen werden, von der 186 (Sonstige)  auch zur 47 zu wechseln.  Das alles ohne weitere Kosten bei diversen Vorteilen. Hier dürfte doch Nachdenken erlaubt sein. Von unseren Mitglieder, die bereits zum BWBV zählen,  erwarten wir hierbei einfach Überzeugungstätigkeit.


8. Genaues Hinschauen ist oft wichtig

Immer wieder kommt es zu Verwechslungen der Veranstalter von Wanderungen in unserem Vereinsgebiet. Unklar wird die Situation für den Betrachter, wenn sich in einem Territorium gleich mehrere Vereinigungen bilden, die beim oberflächlichen Hinblicken alle den Eindruck erwecken, im selben Gebiet und im gleichen Aufgabenbereich der zuständige Gebietsverein zu sein. Hier ist also genaues Hinschauen auf die Einzelheiten dringend geboten.

Hier eine nachweisbare Quelle:
http://www.potsdam-mittelmark.de/fileadmin/Redakteure/Bilder/Freizeit%20%26%20Tourismus/PDF_und_Formulare/WK_2016_Teil_I__Stand_01.02.2016.pdf

Allein kann man sich hier einen Überblick anhand des erhobenen Startgeldes verschaffen.  So kann es bei kommerziell ausgerichteten Vereinen aussehen. Es wird in diesem Beispiel zusätzlich neben den persönlichen Mitgliedsbeitrag noch ein Startgeld von  2,00 bis 5,00 Euro pro Tour und eingeschriebenes Mitglied erhoben. Gäste zahlen generell das Doppelte – also 4,00 bis 10,00 Euro. Bei Kindern bis 14 Jahre wird ein freiwilliger Beitrag erwartet. Außer der Wanderleitung wird dafür hier laut Ankündigung keine weitere  Gegenleistung geboten. Weitere Gegenleistungen des Veranstalters erhöhen natürlich das erhobene Startgeld.

Es gab im Vorjahr sogar Beispiele eines anderen Vereins mit einem Startgeld von 59 Euro für die längste Tour innerhalb von 24 Stunden.

Ein Gaststättenbesuch am Ende der Tour ist ja nicht abzulehnen. Doch wenn die Gastlichkeit denselben Namen trägt, wie der Wanderleiter, könnte man sehr schnell Vetternwirtschaft oder eigenes wirtschaftliches Interesse als Gesamtanliegen der Wandertour vermuten. Nun stelle man sich hier einfach einmal die Kosten der Teilnahme für eine mehrköpfige oder mehrgliederige Familie vor. Das ist dann aus finanzieller Sicht schon kein familien- oder generationenübergreifendes Wandern mehr. Das widerspricht komplett den Ideen, die einem ehrenamtlichen bürgerlichen Engagement bzgl. der sozialen Aktivitäten zugrunde liegen sollten.

Im Vergleich dazu erheben Vereine, die sich zum BWBV gehörig fühlen, neben ihrem Mitgliedsbeitrag bei eigenen Vereinswanderungen kein zusätzliches Startgeld für ihre eigenen Mitglieder (Ausnahme: Ersatz von Auslagen). Gäste zahlen in der Regel nach Tourenlänge zwischen 0,50 Euro bis 2,00 Euro pro erwachsene Person und Tour. Darin sind bereits auch noch Leistungen entsprechend den Versicherungsbedingungen des Landessportbundes enthalten. Unter befreundeten Vereinen gibt es dazu noch weitere Vereinbarungen zur Reduzierung der Kosten für einzelne Teilnehmer oder Gäste.

 

Natürlich unterstützen wir das touristische Engagement - Brandenburg braucht nun mal den Tourismussektor als Ersatz für die weggebrochene Industrie. Das bedeutet aber nicht, dass wir die Förderung des Tourismus als unseren Verbandszweck ansehen. Unsere Aktivitäten sind viel weiter gefasst, haben rein gar nichts mit den Zielen des kommerziellen Tourismus und dessen Gewinnabsichten zu tun.

Wir als Verband wollen überwiegend durch soziales bürgerschaftliches Engagement der Gemeinschaft nützen!


Wir danken auch den vielen Wandergruppen, die versuchen Kriegsflüchtlinge und andere ausländische Bürger in ihre Aktivitäten einzubeziehen.

 

 

Es ist aber jedem freigestellt, sich seine Wandertouren selbst auszusuchen!

 

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SG Motor Babelsberg, Abteilung Wandern
    

      - ein Bericht von Kurt Weber -
  

 

Nomen est omen – eine Wanderreise
"Zum Himmel"

Dieses Motto galt in doppelter Hinsicht für unsere Wanderreise nach Groß Ernsthof im Juni 2015. Ina Lehr, unsere Wanderleiterin, hatte gerufen und viele, viele (33 ) unserer Wandergruppe „ Wanderspaß mit Motor Babelsberg“ kamen, um mit Freude, sportlichem Elan und Spaß die abwechslungsreiche nähere und weitere Umgebung des Peenestroms bei Wolgast und Greifswald zu erkunden.

    
Die Pension „Zum Himmel“, in der wir untergebracht waren, verdiente den Namen zu Recht, denn nach ausgiebigen und auch anstrengenden Wanderungen sowie gutem Essen fühlten wir uns in der Pension wie im
7. Himmel, schliefen wie im Himmelbett und mancher träumte wohl von Greifswalder Backsteingotik, von verwunschenen Klosterruinen wie „Eldena“, der seltenen Zugbrücke in Wieck oder von Strand- und Dünenwanderungen, bei denen Sonne, Strand und Meer die Begleiter waren. Wenn er dann erwachte, stellte er fest, er hatte die Realität in seine Träume geholt.

Zu berichten wäre noch von einer informativen Führung durch die Hansestadt Greifswald, wo wir u. a. etwas über den Schwedenkönig Gustav Adolf und natürlich über die berühmten Söhne Caspar David Friedrich und Ernst Moritz Arndt  erfuhren oder die kunstvollen Bürgerhäuser rund um den Marktplatz bewundern konnten.

Doch vor allem faszinierte immer wieder die pittoreske Landschaft mit ihren Viehweiden, Auen und Wasserarmen, die unsere Wanderungen zum Erlebnis werden ließ.

Dass natürlich bei aller sportlichen Herausforderung die Kommunikation und das gemütliche Beisammensein nicht zu kurz kamen, muss erwähnt werden, ist es doch ein Markenzeichen unserer Wandergruppe.

Eine Woche ging bei so vielen wunderbaren Eindrücken, die sich teilweise in der Bildmontage wie in einem Kaleidoskop - von Heidi Henning sachkundig zusammengestellt- widerspiegeln, viel zu schnell vorbei.

Der Dank gilt vor allem Ina Lehr, die wie immer alles mustergültig geplant und organisiert hatte. 


Kurt Weber

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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